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Kleine Rechtskunde

NEUES BUNDESMELDEGESETZ VERPFLICHTUNG FÜR VERMIETER

Nach dem neuen Bundesmeldegesetz sind die Vermieter verpflichtet das Formular beim Einzug und Auszug der Mieter auszufüllen, und dem Mieter zu geben. Weitere Erklärung und die Formulare finden Sie als pdf Datei in unserem Downloadbereich. Bis Nichteinhaltung des Gesetzes droht eine Strafe bis zu 1.000,- €

STEUERERKLÄRUNG

1) Sowohl der Hauseigentümer, als auch die Mieter, die ihre selbstgenutzte Wohnungen modernisieren, renovieren, oder in Stand halten, können die Steuerschulden senken, wenn  sie dafür professionelle Hilfe hatten. Selbst Gebühren für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen akzeptiert das Finanzamt. Ebenso sind anteilige Kosten für den Einsatz der Handwerker am Haus (aus der Jahresabrechnung zu entnehmen) absetzungsfähig.

2) Für die Reparatur und Wartung von Geräten, wie z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher und Computeranlage, sind Steuerermässigungen vorgesehen, wenn die Handwerker die Geräte im Haushalt warten oder Reparieren.

(Quelle: “TV14” vom 10. Mai. 2007)

SENDER - KEIN GRUND FÜR MIETMINDERUNG:

Landgericht Frankfurt hat bestätigt, daß ein Mobilfunksender auf dem Dach eines Mietshauses nicht automatische Rechtfertigung für eine Mietminderungen sein kann. (Aktenzeichen 2-11 S272/01) / "Frankfurt" vom 22.05.03)

BEIM AUSZUG SCHLÜSSEL DEM VERMIETER ÜBERGEBEN:

Rückgabe der Schlüssel muß an den Vermieter erfolgen. Eine Abgabe an den Hausmeister ist nicht ausreichend. (Aktenzeichen 8 U 1044/99) / "Äppler 16/17" vom Aug.03

HAUSRATVERSICHERUNG

Im Schadenfall am Gebäude werden die Schäden durch die Gebäudeversicherung erstattet. Die Schäden die dadurch am Hausrat in einzelnen Wohnungen entstehen können sind nicht abgedeckt. In so einem Fall, braucht man eine Hausratversicherung. Es wird dringend geraten, falls Sie noch keine Hausratversicherung haben eine abzuschliessen.  Gute Tips hierfür erhalten Sie auch seitens der Hausverwaltung Lapp.

 

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