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Die Hausordnung

Zur Zeit ist die letzte Fassung der Hausordnung 2015, nach dem Beschluss der Eigentümer Versammlung vom 19.05.2015,  als gültig zu betrachten.

Es wird gebeten, dass alle Bewohner des Hauses, sowohl die Eigentümer, als auch die Mieter, die Hausordnung beachten.

Für die Beachtung der Hausordnung, insbesondere der Abschnitte zur Ruhestörung haften die Eltern für die Kinder, und die Gastgeber für ihre Gäste.

Die Vermieter sind verpflichtet die Beachtung der Hausordnung im Mietvertrag einzutragen und ein Exemplar der Hausordnung den Mietern auszuhändigen.

Alle sind berechtigt eine Störung der Hausordnung, mit der Angabe des Datums und der Namen der Verursacher, schriftlich dem Verwalter zu melden.

Die Vermieter sind verpflichtet eine Kopie der Hausordnung den Mietern zur Verfügung zu stellen.
 

Hier finden Sie die Hausordnung als *.pdf Datei

 

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