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VERGLASUNG

 

Die Verglasung der Balkone des Hauses 7 wurde seit Jahren von vielen Eigentümer im Hause erwünscht. Schon im Jahr 1995 wurde der Antrag zur Verglasung der Balkone seitens der EgV genehmigt.

Es war notwendig einen Weg zu finden, dass seitens des Bauamtes der Stadt Maintal die Verglasung genehmigt wird, in soweit dass das Aussehen des Hauses nicht wesentlich verändert wird.

Des weiteren war es Voraussetzung, dass die Konstruktion der Verglasung statisch an die Gegebenheiten angepasst wird. Dies betraf vor allem die unerlaubte Belastung der Balkone und Brüstungen, Bewegung des Hauses, Stahlbetonelemente und Baumaterial der Mauer. Darüber hinaus war es notwendig die Lüftung der Balkone zu gewährleisten, um Schimmelbildung zu vermeiden, zugleich aber den Schutz vor  Wind, Regen und Schnee, sowie Einsparungen im Bereich der Heizkosten zu erreichen. Angesichts dessen, dass unser Haus sehr hoch und starken Luftwirbeln ausgesetzt ist, sollte die Verglasung aus speziellem Sicherheitsglas erstellt werden.

Erst im Jahr 2011 ist es den Beiräten und dem Verwalter gelungen eine Fachfirma zu finden, welche eine komplette Lösung für die oben genannte Problematik anbieten konnte. Die in Deutschland marktführende Firma Solarlux hat sich Mühe gegeben ein neues Konzept zu erarbeiten, mit neuen Plänen und statischen Berechnungen, welche allen Anforderungen unseres Hauses entsprechen. Nach  sorgfältiger Überprüfung wurde beschlossen, dass einige Balkone als Test- und Vorzeigeobjekte schon vor der Eigentümerversammlung verglast werden.

Auf diese Art und Weise hat sich ebenfalls bestätigt, dass die Verglasung insbesondere für die Staubbalkone empfehlenswert ist, da dadurch eine wesentliche Minderung der Heizungskosten des gesamten Hauses erreicht werden kann. Weiterhin werden dadurch die Heizkosten aller Wohnungen, vor allem der Vertikalen 1, 5 und 6, gewährleistet. Der Vorschlag zur Verglasung der Staubbalkone wird an der Eigentümerversammlung, seitens des Verwalters,  näher erörtert werden.

Einzelne Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, unabhängig von der Verglasung der Staubbalkone, die Verglasung der eigenen Balkone zu bestellen. Die Beauftragung der Firma  Solarlux erfolgt seitens des Verwalters, da die Balkone, gemäss der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum zählen und dadurch nur über die  Verwaltung in Auftrag gegeben werden können. Aus den gleichen o. a. Gründen ist eine Abweichung von dem vorgegebenen Verglasungskonzept nicht möglich. Die Kosten für die Verglasung der privaten Balkone trägt der jeweilige Eigentümer.

Ein Bestellformular für die Verglasung finden Sie hier:

BESTELLFORMULAR

 

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